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Impressum

 

Name of company / Firmenname

TOTALLY DARE e.U.

 

Owner of company / Firmeninhaber

Eva Rudofsky

 

Address / Firmensitz

Stiftgasse 10/10

1070 Vienna / Wien

Austria / Österreich

 

Phone / Telefon

0043 (0)680 31 69 284

 

Email

office {at} totallydare {dot} com

 

Internet

www.totallydare.com

 

Behörde gem. ECG

Magistratisches Bezirksamt des VII. Bezirkes

 

Eingetragenes Unternehmen beim Handelsgericht Wien

Firmenbuchnummer FN 354058 z

 

Kammerzugehörigkeit Wirtschaftskammer Wien Fachgruppe Grafik 

 

Für den Inhalt verantwortlich Eva Rudofsky

Unternehmensgegenstand Grafik und Illustration

 

UID ATU 66114402

 

  

Everything on totallydare.com is subject to copyright. Reproduction without explicit permission prohibited.

 

 

TOTALLY DARE arbeitet nicht mit Menschen oder Institutionen, die sich in rassistischer, menschenverachtender, Minderheiten diskriminierender oder

ähnlicher Art und Weise artikulieren, produzieren oder an die Öffentlichkeit gehen.

 

TOTALLY DARE does not work with people or institutions who artikulate or appear before the public in a rasist, inhuman or minority discriminating way.

 

 

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 2. Jänner 2022

 

• 1 • Geltung der AGB

 

• 1.1 •

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und TOTALLY DARE e.U. gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie TOTALLY DARE e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden, einschließlich der Abrede, von der Schriftform abzugehen, sind wirkungslos.

 

• 1.2 •

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 

• 2 • Grundlage der Zusammenarbeit

 

• 2.1 •

Die von TOTALLY DARE e.U. erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist an einen Auftrag zwei Wochen ab dem Zugang des Auftrages bei TOTALLY DARE e.U. gebunden, wobei Aufträge des Auftraggebers erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch TOTALLY DARE e.U. als angenommen gelten.

 

• 2.2 •

Der genaue von TOTALLY DARE e.U. zu erbringende Leistungsumfang ist dem Auftrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsprofils sind nur aufgrund einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung möglich.

 

• 2.3 •

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen vorzunehmen, die für eine erfolgreiche Erbringung der auftragsgemäßen Leistungen durch TOTALLY DARE e.U. erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von TOTALLY DARE e.U. zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung und unterstützt TOTALLY DARE e.U. bei der Analyse von Problemen, Störungsbeseitigung sowie Koordination in der Abstimmung der zu erbringenden Leistungen. Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass TOTALLY DARE e.U. von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis erhalten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.

 

• 2.4 •

TOTALLY DARE e.U. ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbstständige beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche / freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen. Sofern TOTALLY DARE e.U. auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. TOTALLY DARE e.U. hat in diesem Fall ausschließlich für die selbst erbrachten Leistungen einzustehen.

 

• 2.5 •

Alle Leistungen von TOTALLY DARE e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen und Ausdrucke) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und binnen 5 Werktagen freizugeben. Verstreicht diese Frist, ohne Beanstandung durch den Auftraggeber, gelten sie als vom Auftraggeber genehmigt.

 

 

• 3 • Ausführungs- und Lieferfristen

 

• 3.1 •

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.

 

• 3.2 •

Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.

 

• 3.3 •

Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch TOTALLY DARE e.U., wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.

 

• 3.4 •

TOTALLY DARE e.U. bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er TOTALLY DARE e.U. eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an TOTALLY DARE e.U..

 

• 3.5 •

Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TOTALLY DARE e.U. und maximal in Höhe des Auftragswertes.

 

• 3.6 •

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse – z.B. Verzögerungen bei Subauftragnehmern – entbinden TOTALLY DARE e.U. von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

 

 

• 4 • Rücktritt vom Vertrag

 

• 4.1 •

TOTALLY DARE e.U. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:

• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren von TOTALLY DARE e.U. weder vereinbarte Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von TOTALLY DARE e.U. eine taugliche Sicherheit leistet.

 

• 4.2 •

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von TOTALLY DARE e.U. möglich. Im Falle eines Stornos hat TOTALLY DARE e.U. das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

 

 

• 5 • Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen

 

• 5.1 •

TOTALLY DARE e.U. haben als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

 

• 5.2 •

Die Bezahlung des Honorars ist binnen 3 Werktagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles um mehr als 14 Tage werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem gültigen Überziehungszinssatz der Banken fällig.

 

• 5.3 •

Wenn eine Teilzahlung vereinbart ist, hat der Auftraggeber 50% des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung zu bezahlen und weitere 50% binnen 3 Werktagen nach Rechnungsdatum. Teilzahlungen werden schriftlich als Inhalt des Auftrages vereinbart.

 

• 5.4 •

Der Auftraggeber haftet im Verzugsfall für sämtliche aufgrund des Verzuges angefallene Betreibungskosten, wobei sowohl außergerichtliche Mahnspesen, als auch die tarifmäßigen Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts umfasst sind.

 

• 5.5 •

Bei Aufträgen, deren Laufzeit mehrere Monate beträgt und mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist TOTALLY DARE e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

 

• 5.6 •

Die TOTALLY DARE e.U. gelegten Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen.

 

 

• 6 • Gewährleistung & Schadenersatz

 

• 6.1 •

TOTALLY DARE e.U. verpflichtet sich die auftragsgemäß vereinbarten Leistungen termingerecht und sorgfältig zu erbringen. TOTALLY DARE e.U. kann jedoch nicht gewährleisten, dass die von ihm erbrachten Leistungen ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Auftraggeber gewünschten Kombinationen, mit beliebigen Daten, Programmen und Informationssystemen funktioniert. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu kommunizieren. Keine Gewährleistung besteht für Mängel die der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung durch TOTALLY DARE e.U. zu beheben versuchten sowie für Mängel die auftreten nachdem der Auftraggeber oder der Dritte Änderungen am von TOTALLY DARE e.U. gelieferten Produkt vorgenommen haben. Nicht gehaftet wird auch für Mängel, die auf einer fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen. Wenn TOTALLY DARE e.U. nachweist, dass eine Störung auf vorschriftswidriges Verhalten des Auftraggebers, durch einen Maschinenfehler oder durch Programme oder Eingriffe des Auftraggebers oder durch Dritte verursacht worden ist, ist TOTALLY DARE e.U. berechtigt, dem Auftraggeber die von ihr vorgenommenen Recherchen und Wiederbehebungs-arbeiten entsprechend angemessen in Rechnung zu stellen.

 

• 6.2•

TOTALLY DARE e.U. trifft keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich vom Auftraggeber beigestellter Materialien. Es besteht auch keinerlei Haftung von TOTALLY DARE e.U. für fehlerhafte digitale oder analoge Übermittlung von Materialien. Weiters besteht keine Pflicht von TOTALLY DARE e.U. zur Datensicherung oder Lagerung der Materialien.

 

• 6.3 •

Sollte es bei der Bearbeitung aufgrund technischer Ursachen von durch den Auftraggeber beigestellten Originalmaterialien zu Beschädigungen kommen, ist TOTALLY DARE e.U. von jeglicher Haftung frei.

 

• 6.4 •

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von TOTALLY DARE e.U. zu vertreten sind und ihnen umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der beanstandeten Leistung von TOTALLY DARE e.U..

 

• 6.5 •

TOTALLY DARE e.U. haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei grober Fahrlässigkeit haftet TOTALLY DARE e.U. nur in Höhe des vereinbarten Honorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer).

 

• 6.6 •

Für die rechtliche, insbesondere urheber-, wettbewerbs-, marken-, medien- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt TOTALLY DARE e.U. keine Haftung. Ebenso haftet TOTALLY DARE e.U. nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber angeboten wurde.

 

• 6.7 •

Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Texte, Logos, Modelle, Muster etc.) werden von TOTALLY DARE e.U. unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. TOTALLY DARE e.U. ist nicht für die Inhalte der übergebenen Unterlagen verantwortlich und nicht zu deren Überprüfung verpflichtet. Der Auftraggeber hält TOTALLY DARE e.U. von jeglicher Haftung für Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder Vorschriften des Mediengesetzes, des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtsgesetzes, des Datenschutzgesetzes etc schad- und klaglos.

 

• 6.8 •

Der Auftraggeber haftet gegenüber TOTALLY DARE e.U. gemäß § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung – vorbehaltlich eines darüber hinausgehenden Schadens - zumindest in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.

 

• 6.9 •

Sollte der Auftraggeber wegen der Verletzung von Schutzrechten (Urheber- , Marken-, Kennzeichen-, Designschutzrechten sowie sonstige Immaterialgüterrechte) aufgrund von TOTALLY DARE e.U. erstellten Leistungen von Dritten in Anspruch genommen werden, so haftet TOTALLY DARE e.U. nur, wenn der Auftraggeber TOTALLY DARE e.U. unverzüglich über eine Inanspruchnahme unterrichtet hat und an TOTALLY DARE e.U. sämtliche erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber nur einen von TOTALLY DARE e.U. benannten und dem Weisungsrecht von TOTALLY DARE e.U. unterliegenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten zu beauftragen.

 

• 6.10 •

Eine Haftung von TOTALLY DARE e.U. entfällt zur Gänze, wenn sich die Schutzrechtsverletzung aus einer Befolgung der durch den Auftraggeber erteilten Spezifikation ergibt oder der Auftraggeber trotz Kenntnis von einer möglichen Schutzrechtsverletzung ohne Zustimmung seitens von TOTALLY DARE e.U. Verletzungshandlungen vornimmt.

 

• 6.11 •

Im Fall einer tatsächlichen oder auch nur möglichen Schutzrechtsverletzung ist TOTALLY DARE e.U. berechtigt, auf eigene Kosten wahlweise entweder die erforderlichen Rechte nachzuerwerben oder betroffene Waren/Produkte auszutauschen bzw schutzrechtswahrend abzuändern oder unter Berücksichtigung des Abschreibungswertes den Wert der Waren/Produkte erstattet.

 

 

• 7 • Urheberrecht

 

• 7.1 •

An den zu Angeboten von TOTALLY DARE e.U. gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Texte, Logos, Modelle, Muster etc. sind sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und durch das Urheberrechtsgesetz gewährleistete Rechte, vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber nicht ohne schriftliche Vereinbarung und Bezahlung verwendet werden; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn TOTALLY DARE e.U. hat hierzu schriftlich zugestimmt.

 

• 7.2 •

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von TOTALLY DARE e.U. nur für den jeweiligen Auftrag Verwendung finden.

 

• 7.3 •

Die dem Auftraggeber eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von TOTALLY DARE e.U. als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit TOTALLY DARE e.U. als Urheber zu halten.

 

• 7.4 •

Der Auftraggeber ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.

 

• 7.5 •

Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung von TOTALLY DARE e.U. als Urheber geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.

 

• 7.6 •

Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum von TOTALLY DARE e.U. als Urheber und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer).

 

• 7.7 •

Werden urheberrechtliche Leistungen von TOTALLY DARE e.U. über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, TOTALLY DARE e.U. hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage des Druckwerkes.

 

• 7.8 •

Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von TOTALLY DARE e.U., deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte.

 

• 7.9 •

Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

 

 

• 8 • Eigentumsvorbehalt

 

• 8.1 •

Sämtliche Waren/Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von TOTALLY DARE e.U..

 

• 8.2 •

Papierwaren, Werkzeuge oder sonstige Geräte, die zur Ausführung des Auftrages verwendet werden, bleiben das Eigentum von TOTALLY DARE e.U., auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt wurden.

 

 

• 9 • Entwicklungsaufträge

 

Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungs-arbeiten erfordern, erwirbt der Auftraggeber keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Entwicklungserzeugnissen oder an den Gerätschaften zur Herstellung dieser Erzeugnisse, auch wenn er sich an den Entwicklungskosten beteiligt hat. Sämtliche Rechte verbleiben ausschließlich bei TOTALLY DARE e.U..

 

 

• 10 • Namensnennung und Belegmuster

 

• 10.1 •

TOTALLY DARE e.U. ist zur Anbringung ihres Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihnen entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

 

• 10.2 •

TOTALLY DARE e.U. verbleibt gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der entworfenen Werke / Produkte zum Zweck der Eigenwerbung in gedruckter Form zu verwenden oder im Internet bereit zu stellen.

 

• 10.3 •

Bei Designarbeit an dreidimensionalen Gegenständen hat TOTALLY DARE e.U. Anspruch auf die kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit ihrer Hilfe hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat TOTALLY DARE e.U. Anspruch auf zumindest fünf Exemplare.

 

 

• 11 • Verschwiegenheitspflicht & Datenschutz

 

• 11.1 •

Die Vertragspartner verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen vom jeweils Anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. der Auftragserfüllung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit sie nicht ohnehin allgemein bekannt sind oder vom Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Die von TOTALLY DARE e.U. allenfalls beizuziehenden Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte.

 

• 11.2 •

TOTALLY DARE e.U. wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes beachten und die Bestimmungen des § 15 Datenschutzgesetzes einhalten. TOTALLY DARE e.U. ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die gespeicherten Daten und Informationen des Auftraggebers gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. TOTALLY DARE e.U. ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

 

 

• 12 • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

 

• 12.1 •

Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt in jedem Fall österreichisches Recht, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

 

• 12.2.•

TOTALLY DARE e.U. ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

• 12.3 •

Im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen ist das Gericht in Wien zuständig.

 

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